Promotion

Allgemeine Informationen

Die Promotion ist ein Prüfungsverfahren, das die wissenschaftliche Qualifikation in einem Fach feststellen soll. Eine Liste der Fächer, in denen Sie am Fachbereich 07 - Geschichts- und Kulturwissenschaften promovieren können, finden Sie im Anhang der Promotionsordnung. Die wichtigsten allgemeinen Informationen zur Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie auf den allgemeinen Webseiten zum Thema Studium:
http://www.uni-mainz.de/studium/171_DEU_HTML.php

 

  1. Registrierung als Promovendin/Promovend
  2. Vor der Annahme als Promovendin/Promovend
  3. Annahme als Promovendin/Promovend
  4. Immatrikulation als Promotionsstudierende/r (freiwillig)
  5. Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Prüfungsverfahrens)

1. Registrierung als Promovendin/Promovend

Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht - unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht. Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in. Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegen.

Promovierende mit im Ausland erworbenen (Hochschul-)Zeugnissen müssen diese Zeugnisse zuvor durch die Stabsstelle Zulassung International anerkennen lassen. Informationen für Promovendinnen und Promovenden mit ausländischen Zeugnissen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung ausländischer Zeugnisse gebührenpflichtig ist und einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt online über das Jogustine-Portal. Ausführliche Informationen und Anleitungen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.

2. Vor der Annahme als Promovendin/Promovend

Den ausgedruckten Antrag auf Annahme als Doktorand/in lassen Sie von ihrer Betreuerin/ihrem Betreuer unterschreiben und reichen diesen zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachnachweise), im Dekanat des Fachbereichs 07 (Frau Bergner) ein. Die Zulassungsvoraussetzungen werden dann nach Maßgabe der Promotionsordnung überprüft.

Eine Übersicht der fachspezifischen Anforderungen finden Sie im  Anhang der Promotionsordnung.

Unter besonderen Voraussetzungen ist auch eine Promotion im Nebenfach, in einem benachbarten Fach, mit einem Bachelor- oder Fachhochschulabschluss möglich. Nähere Informationen finden Sie im § 3 der Promotionsordnung. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall rechtzeitig an das Dekanat.

3. Annahme als Promovendin/Promovend

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.

Sie können zusätzlich auf freiwilliger Basis eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer abschließen. Den Entwurf einer solchen Vereinbarung finden Sie hier.

4. Immatrikulation als Promotionsstudierende/r (freiwillig)

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung als Promotionsstudierende/r einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand/in vom Dekanat – ggf. zusammen mit weiteren für die Beantragung der Immatrikulation erforderlichen Unterlagen – an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags). Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Antragstellung ebenfalls möglich.

5. Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Prüfungsverfahrens)

Das Prüfungsverfahren wird mit der Einreichung der schriftlichen Prüfungsleistungen (Dissertation) eröffnet. Das entsprechende Formular sowie weitergehende Informationen unter Zulassung zur Promotion finden Sie hier. Bitte überprüfen Sie, nach welcher Promotionsordnung Sie Ihr Verfahren eröffnen möchten.
Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Dissertation einen Termin im Dekanat mit Frau Bergner.