FAQ

Welche formalen Vorgaben gibt es für die Masterarbeit?

Die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit finden Sie hier.

 

Wie kann ich meine M.A.-Arbeit für den M.Ed.-Studiengang anerkennen lassen? Und umgekehrt?

Eine Anerkennung kann immer erst dann erfolgen, wenn die Arbeit endgültig bewertet wurde und die Gutachten vorliegen. Möchten Sie Ihre M.A.-Arbeit für den M.Ed.-Studiengang anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt. Möchten Sie Ihre M.Ed.-Arbeit im M.A.-Studiengang anerkennen lassen, müssen Sie einen entsprechenden Anerkennungsantrag an den zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie eine M.A.-Arbeit in einem Doppelstudium anerkennen lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch im Anerkennungsverfahren für das Abschlussmodul anmelden müssen.

 

Wie komme ich schnellstmöglich an mein Abschlusszeugnis?

Ihr Abschlusszeugnis bekommen Sie im Abschlussbüro. Bevor es gedruckt werden kann, müssen jedoch alle Module abgeschlossen und von den Prüfungsamtsmitarbeiter/innen in Ihrem jeweiligen Institut bzw. Seminar eingetragen worden sein. Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass dies der Fall ist, bevor Sie im Abschlussbüro nachfragen. Nachdem das Zeugnis ausgedruckt wurde, muss es von der/dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfunsausschusses und dem Dekan unterschrieben werden.

 

Kann ich mir das Abschlusszeugnis zuschicken lassen?

In Ausnahmefällen schicken wir Ihnen das Masterzeugnis zu. Bitte schicken Sie dazu vorab einen adressierten und mit € 6,10 frankierten Rückumschlag (Einschreiben mit Rückschein) an das Abschlussbüro.

 

Bekomme ich von meinem Zeugnis beglaubigte Kopien?

Gemeinsam mit dem Masterzeugnis bekommen Sie auch zwei beglaubigte Kopien. Sollten Sie mehr Kopien benötigen/wünschen, wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Gemeindeverwaltung, die gegen Gebühr Ihre Zeugnisse beglaubigt. In Mainz übernimmt diese Aufgabe das Bürgeramt (hier sind die ersten drei Kopien gebührenfrei).
Das Abschlussbüro kann Ihnen nur dann weitere beglaubigte Kopien ausstellen, wenn Sie vorab die Gebühr von € 5,00 pro Beglaubigung an folgendes Konto überwiesen haben (Überweisungsbeleg mitbringen):

BBK
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6101, Objektkonto: 8793100, Kostenstelle 7931, Ihr Name

 

Ich möchte meine Masterarbeit abgeben, aber das Abschlussbüro hat geschlossen. Was muss ich tun?

Das Abschlussbüro ist Montag bis Mittwoch jeweils von 10-12 Uhr geöffnet. Sie können Ihre Arbeit jederzeit in den Briefkasten vor der Tür des Abschlussbüros einwerfen. Am nächsten Werktag bekommt Ihre Arbeit dann einen Eingangsstempel mit Datum - bitte beachten Sie dies bei etwaigen Fristen.

 

Kann ich die elektronische Version meiner Arbeit auch auf einer CD oder einem USB-Stick einreichen?
Nein. Die elektronische Version der Abschlussarbeit kann nur als E-Mailanhang im PDF-Format eingereicht werden.
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Meine Masterarbeit besteht aus mehreren Bänden. Was muss ich beachten?
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Bände abzugeben - etwa Anhänge zu Kunstwerken, Grabungszeichnungen, Noteneditionen etc. Kennzeichnen Sie bitte den Textteil und den Anhang bzw. die Anhänge deutlich. Die eidesstattliche Versicherung ist Ende des Bandes mit dem Textteil einzufügen.
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Wie erfahre ich, ob ich meine Masterarbeit bestanden habe?
Sobald uns die beiden Gutachten vorliegen, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie darüber informieren, ob Sie die Arbeit bestanden haben. Die Note können Sie selbst bei Jogustine einsehen. Gemeinsam mit der Einladung zur mündlichen Prüfungen bekommen Sie Kopien der Gutachten zugeschickten. Den mündlichen Prüfungstermin vereinbaren Sie mit Ihren beiden Prüfer/Innen und teilen uns diesen mithilfe des Anmeldeformulars mindestens zwei Wochen vorher mit.
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Was muss ich tun wenn ich aufgrund von Krankheit Prüfungsunfähig bin?
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken, kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden. Dazu müssen Sie folgendes Attest dem Abschlussbüro vorlegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Sie bekommen dann vom Prüfungsamt eine Nachricht zugeschickt, wie lange sich Ihr Bearbeitungszeitraum verlängert und wann Sie nun Ihre Masterarbeit abgeben müssen.