Zulassung zur Promotion
- Zulassung zur Promotion ("alte" Promotionsordnung vom 26.07.2000)
- Zulassung zur Promotion (Promotionsordnung vom 04.04.2016)
- Zulassung zur Promotion (Promotionsordnung vom 26.01.2021)
Promovenden, die unter den Bedingungen der Ordnung von 2016 angenommen wurden, können auf eigenen Wunsch hin zur Ordnung aus dem Jahr 2021 wechseln. Hierzu muss bis zum 03.02.2023 ein formloser Antrag schriftlich an das Dekanat gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt (promotionfb07@uni-mainz.de), falls Ihnen unklar ist, welche Promotionsordnung für Sie Gültigkeit hat.
Im fachspezifischen Anhang finden Sie Ausführungen dazu, wie viele Gutachter zu bestellen sind. Bitte sprechen Sie die Zusammenstellung des Gutachterausschusses im Vorfeld der Zulassung mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab.
Betreuungsvereinbarung
Eine Betreuungsvereinbarung ist eine freiwillige Verabredung zwischen der Promovendin bzw. dem Promovenden und der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation. Die Vereinbarung trägt dazu bei, das wechselseitige Verhältnis möglichst klar und transparent zu umreißen und die Inhalte und Ziele der Dissertation festzulegen. Ausführliche Informationen zur Betreuungsvereinbarung finden Sie auf der Seite des Gutenberg Nachwuchskollegs unter folgendem Link: https://www.gnk.uni-mainz.de/Dateien/GNK_Leitlinien%20Betreuungsvereinbarung%20JGU.pdf