Die Leistungspunkte bescheinigen Ihnen die Mitarbeiter*Innen im Studienbüro (zuständig für Modulprüfungen) aus Ihrem jeweiligen Institut bzw. Seminar. Es müssen mindestens 80 LP im Kernfach vorliegen. Den benötigten Vordruck finden Sie im Bereich Downloads unter Anmeldung der Bachelorarbeit.
Die Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit finden Sie hier.
Eine Anerkennung kann immer erst dann erfolgen, wenn die Arbeit endgültig bewertet wurde und die Gutachten vorliegen. Möchten Sie Ihre B.A.-Arbeit für den B.Ed.-Studiengang anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt. Möchten Sie Ihre B.Ed.-Arbeit im B.A.-Studiengang anerkennen lassen, müssen Sie einen entsprechenden Anerkennungsantrag an den zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie eine B.A.-Arbeit in einem Doppelstudium anerkennen lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch im Anerkennungsverfahren für das Abschlussmodul anmelden und sich die Leistungspunkte bescheinigen lassen müssen.
Ihr Abschlusszeugnis bekommen Sie im Zentralen Prüfungsamt. Nach der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul erstellt das Prüfungsamt für Sie die Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement auf Deutsch und ggf. eine vorläufige Bescheinigung.
Ihre Unterlagen können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt alle Module abgeschlossen und von den Mitarbeiter*Innen des entsprechenden Studienbüros eingetragen wurden. Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass dies der Fall ist, bevor Sie im Zentralen Prüfungsamt nachfragen.
Sollte Ihre mündliche Abschlussprüfung nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein, informieren Sie uns bitte per Email, sobald alle Ihre Module abgeschlossen sind, damit wir Ihre Dokumente erstellen können. Bitte bedenken Sie, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, Ihre Unterlagen zu erstellen und dass wir laut Prüfungsordnung sechs Wochen Zeit haben, Ihre Unterlagen fertigzustellen.
Zeugnisse, Urkunden etc. können wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns vorab einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Einschreiben mit Rückschein) zukommen lassen. Achten Sie bitte bei Versendung wichtiger Dokumente auf ein entsprechend schützendes Kouvert. Sollte die Anschrift auf dem Umschlag von der in Jogustine hinterlegten Adresse abweichen, legen Sie diesbezüglich bitte eine originalunterschriebene Erklärung bei.
Gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bekommen Sie auch zwei beglaubigte Kopien. Sollten Sie mehr Kopien benötigen/wünschen, wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Gemeindeverwaltung, die gegen Gebühr Ihre Zeugnisse beglaubigt. In Mainz übernimmt diese Aufgabe das Bürgeramt (hier sind die ersten drei Kopien gebührenfrei).
Das Zentrale Prüfungsamt kann Ihnen nur dann weitere beglaubigte Kopien ausstellen, wenn Sie vorab die Gebühr von € 5,00 pro Beglaubigung an folgendes Konto überwiesen haben (Überweisungsbeleg mitbringen):
BBK
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6101, Objektkonto: 8793100, Kostenstelle 7931, Ihr Name
Eine amtliche Beglaubigung einer Kopie kann durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Das Zentrale Prüfungsamt ist i.d.R. von Dienstag bis Donnerstag jeweils von 10:00 -12:00 Uhr geöffnet (aktuelle Änderungen finden Sie auf unserer Homepage unter 'Fachbereich' - 'Zentrales Prüfungsamt'). Sie können Ihre Arbeit jederzeit in die Paketbox neben der Bürotür des zentralen Prüfungsamtes einwerfen. Am nächsten Werktag bekommt Ihre Arbeit dann rückwirkend einen Eingangsstempel mit Datum - bitte beachten Sie dies bei etwaigen Fristen.
Nein. Die elektronische Version der Abschlussarbeit kann nur als E-Mailanhang im PDF-Format eingereicht werden.
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Bände abzugeben - etwa Anhänge zu Kunstwerken, Grabungszeichnungen, Noteneditionen etc. Kennzeichnen Sie bitte den Textteil und den Anhang bzw. die Anhänge deutlich. Die eidesstattliche Versicherung ist Ende des Bandes mit dem Textteil einzufügen.
Sobald uns die beiden Gutachten vorliegen, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie darüber informieren, ob Sie die Arbeit bestanden haben. Die Note können Sie in Jogustine einsehen. Gemeinsam mit der Einladung zur mündlichen Prüfungen bekommen Sie Kopien der Gutachten zugeschickt. Den mündlichen Prüfungstermin vereinbaren Sie mit Ihren beiden Prüfer/Innen und teilen uns diesen mithilfe des Anmeldeformulars mindesten zwei Wochen vorher mit.
Bei Schicksalsschlägen wie z.B. dem Tod eines nahen Angehörigen oder anderen nicht vorhersehbaren Belastungen im privaten Umfeld wie Erkrankung der Kinder kann unter Umständen eine Fristverlängerung bewilligt, bzw. von einer Prüfung zurückgetreten werden.
Ihren schriftlichen Antrag und den Nachweis reichen Sie unverzüglich beim Zentralen Prüfungsamt ein. Dort wird der Grund geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht und wann die Bearbeitungszeit endet.