Allgemeine Informationen
Während des Master-Studiums wurden Sie vom Studienbüro Ihres jeweiligen Institutes bzw. Seminars betreut. Die dortigen Prüfungsamts-Mitarbeiter*innen haben Ihre Studien- und Prüfungsleistungen verwaltet und haben Sie bei Fragen rund um Noteintragungen, Anmeldungen, Termine usw. beraten. Die Anmeldung des Master-Abschlussmoduls erfolgt im Fachbereich 07 nicht mehr über die dezentralen Studienbüros, sondern über das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 07. Dies gilt für alle Studierende in einem M.A.-Studiengang. Alle M.Ed.-Studierende melden Ihr Abschlussmodul beim Hochschulprüfungsamt für das Lehramt an.
Informationen zur Masterarbeit
Ihre M.A.-Arbeit melden Sie im Zentralen Prüfungsamt an. Bitte verwenden Sie dazu den passenden Vordruck. Bitte verwenden Sie - sofern möglich - die Autoformularfelder. Andernfalls füllen Sie das Formular leserlich und den Titel der Arbeit in Druckbuchstaben aus und schicken den Titel zusätzlich per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter*innen.
Wenn Sie sich eine M.Ed.-Arbeit oder eine Arbeit aus einem anderen Fach als M.A.-Arbeit anerkennen lassen wollen, lesen bitte im Bereich FAQ die Anmerkungen zum Anerkennungsverfahren.
Masterarbeit abgegeben! - was nun?
Das zentrale Prüfungsamt leitet die Arbeiten an die beiden Gutachter*innen weiter. Nach Beendigung der Korrektur werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert. In dieser Mail wird Ihnen außerdem das Ende Ihrer Vierwochenfrist mitgeteilt, innerhalb der Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung ablegen müssen.
Den Prüfungstermin sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihren Prüfer*innen ab.
Anmeldung der mündlichen Bachelorprüfung
Bitte melden Sie die mündliche Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular spätestens 2 Wochen vor Termin offiziell an. Achten Sie darauf, dass auch das Gebäude und die Raumnummer auf dem Formular eingetragen sind. Sie können das ausgefüllte Formular entweder per Mail an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt schicken, während der Sprechzeiten persönlich abgeben oder in den Briefkasten im Flur neben dem Dekanat FB 07 einwerfen.
Die Kopien der Gutachten schicken wir Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung spätestens eine Woche vor Termin zu.
Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Masterarbeit
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken, kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden. Dazu müssen Sie folgendes Attest/Formular dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Sie erhalten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird und wie lange sich Ihr Bearbeitungszeitraum verlängert bzw. wann Sie Ihre Masterarbeit abgeben müssen.