Die Prüfungsordnung macht keine Vorgaben hinsichtliche des Aussehens der Dissertation. Sie sind in der Wahl der Form völlig frei. Es empfiehlt sich jedoch, Schriftgröße, Zeilenabstand, Rand und ähnliches mit der Betreuerin/dem Betreuer abzusprechen. Bitte keine Ringbindung!
Nein, Sie müssen zu keinem Zeitpunkt des Promotionsverfahrens immatrikuliert sein. Die Registrierung ist jedoch verpflichtend.
Laut Prüfungsordnung übernimmt dies der Dekan. Es empfiehlt sich jedoch, in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer dem Dekan entsprechende Vorschläge zu machen.
Die Prüfungsordnung kennt den Titel "Dr.des." nicht, weshalb Sie ihn nicht führen dürfen. Sie dürfen den Titel "Dr. phil." nach erfolgter Veröffentlichung führen. Vergleichen Sie bitte dazu § 22 der Promotionsordnung (2000) bzw. § 24 der Promotionsordnung (2016).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Promotion in einem Nebenfach oder einem benachbarten Fach möglich. Vergleichen Sie bitte die Regelungen in § 3 der Promotionsordnung und lassen sich im Prüfungsamt beraten.