Das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs verwaltet die Abschlussmodule der Bachelor/Master of Arts Studiengängen sowie der Promotionen der am Fachbereich vertretenen Fächer. Hier erhalten Sie Ihre Urkunden sowie alle dazugehörigen Dokumente. Studien- und Prüfungsleistungen – abgesehen der abschließenden schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden von den Studienbüros der einzelnen Institute und Abteilungen betreut. Die Bachelor/Master of Education-Studierenden wenden sich bitte an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
Bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten und Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter*innen, damit eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Zuständigkeit: Prüfungsamtsleitung, Annahme internationaler Promovendinnen/Promovenden am Fachbereich, Anträge bei Härtefällen und bei Prüfungsfristen, Widersprüche gegen prüfungsbezogene Entscheidungen, Abschluss- und Hausarbeitenpreise
Zuständigkeit: Prüfungsabschlussverwaltung Bachelor und Master in Ethnologie/Afrikanistik und Musikwissenschaft, sowie Master Digitale Methodik, Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement Digitale Methodik
Zuständigkeit: Prüfungsabschlussverwaltung Bachelor und Master in Kunstgeschichte, Annahme als Promovendin/Promovend (Registrierung), Promotionsverfahren, Habilitationsverfahren
Zuständigkeit: Prüfungsabschlussverwaltung der Bachelor‑ und Masterstudiengänge in den Altertumswissenschaften und der Geschichte sowie der Mainz/Dijon‑Studiengänge und des Studienbereichs ALPHA.
Während des Bachelor-Studiums wurden Sie vom Studienbüro Ihres jeweiligen Institutes bzw. Seminars betreut. Die dortigen Prüfungsamts-Mitarbeiter*innen haben Ihre Studien- und Prüfungsleistungen verwaltet und haben Sie bei Fragen rund um Noteneintragungen, Anmeldungen, Termine usw. beraten. Die Anmeldung des Bachelor-Abschlussmoduls erfolgt im Fachbereich 07 nicht mehr über die dezentralen Studienbüros, sondern über das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 07. Dies gilt für alle Studierende in einem B.A.-Studiengang. Alle B.Ed.-Studierende melden Ihr Abschlussmodul beim Hochschulprüfungsamt für das Lehramt an.
Ihre B.A.-Arbeit melden Sie im Zentralen Prüfungsamt an. Bitte verwenden Sie dazu den passenden Vordruck. Bitte verwenden Sie – sofern möglich – die Autoformularfelder. Andernfalls füllen Sie das Formular leserlich und den Titel der Arbeit in Druckbuchstaben aus und schicken den Titel zusätzlich per E-Mail an die zuständige Mitarbeiterin.
Wenn Sie sich eine B.Ed.-Arbeit oder eine Arbeit aus einem anderen Fach als B.A.-Arbeit anerkennen lassen, lesen bitte im Bereich FAQ die Anmerkungen zum Anerkennungsverfahren.
Bachelorarbeit abgegeben! – was nun?
Das Zentrale Prüfungsamt leitet die Arbeiten an die beiden Gutachter*innen weiter. Nach Beendigung der Korrektur werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert. In dieser Mail wird Ihnen außerdem das Ende Ihrer Vierwochenfrist mitgeteilt, innerhalb der Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung ablegen müssen.
Den Prüfungstermin sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihren Prüfer*innen ab.Anmeldung der mündlichen Bachelorprüfung
Bitte melden Sie die mündliche Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular spätestens 2 Wochen vor Termin offiziell an. Achten Sie darauf, dass auch das Gebäude und die Raumnummer auf dem Formular eingetragen sind. Sie können das ausgefüllte Formular entweder per Mail an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt schicken, während der Sprechzeiten persönlich abgeben oder in den Briefkasten im Flur vor dem Dekanat FB 07 einwerfen (siehe Dokumente & Formulare).
Die Kopien der Gutachten schicken wir Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung spätestens eine Woche vor Termin zu.Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Bachelorarbeit
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken, kann die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert werden. Dazu müssen Sie folgendes Attest/Formular dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen (siehe Dokumente & Formulare). Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Sie erhalten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird und wie lange sich Ihr Bearbeitungszeitraum verlängert bzw. wann Sie Ihre Bachelorarbeit abgeben müssen.
Anträge auf Anerkennung
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen im B.Ed.-Studiengang
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen im B.A.-Studiengang
Anmeldung der Bachelorarbeit
- Anmeldung im 2-Fach Bachelor
- Anmeldung im 2-Fach Bachelor Mainz-Dijon
- Anmeldung Bachelorarbeit im Studiengang Archäologie(n)
- Anmeldung Bachelorarbeit im Studiengang Archäologische Restaurierung
- Anmeldung Bachelorarbeit im Studiengang ALPHA (Archäologien und Philologien des Altertums)
Im Fall von handschriftlich ausgefüllten Formularen, denken Sie bitte daran, den Titel Ihrer Abschlussarbeit zusätzlich als e-mail an die/den zuständige*n Mitarbeiter*in zu senden, um Übertragungsfehler aufgrund von Unleserlichkeit zu vermeiden! Hinweise und Formblätter zur Bachelorarbeit:
- Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit (in Zweifelsfällen bitte mit der Betreuerin/dem Betreuer abstimmen)
- Muster Titelblatt Bachelorarbeit
- Erklärung zur selbständigen Anfertigung der Bachelorarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
- Formular_Attest (WICHTIG: einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!)
Anmeldung zur mündlichen Bachelorprüfung
- Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Kernfach
- Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Beifach Musikwissenschaft
Falls die mündliche Abschlussprüfung als Videoprüfung durchgeführt werden soll:
- Formular: Einwilligung zur Videoprüfung (elektronische Fernprüfung)
- Hinweise zur Videoprüfung (elektronische Fernprüfung)
Die Prüfungsordnungsordnungen sind beim Dezernat Hochschulentwicklung abrufbar:
Voraussetzungen für die Meldung zur Bachelorarbeit
Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 LP im Kernfach vorliegen.
Die erste Meldung zur Bachelorarbeit muss spätestens nach Abschluss des sechsten Studienjahres (12. Semesters) erfolgen, ansonsten gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden und Sie werden zu einer Studienfachberatung aufgefordert.
Wer bescheinigt mir meine Leistungspunkte?
Die Leistungspunkte bescheinigen Ihnen die Prüfungsmanager*innen im Studienbüro (zuständig für Modulprüfungen) aus Ihrem jeweiligen Institut bzw. Seminar.
Den benötigten Vordruck finden Sie im Bereich Formulare unter Anmeldung der Bachelorarbeit.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Sie überlegen sich ein Thema für Ihre Arbeit und kontaktieren potenzielle Betreuer*innen. Nach Absprache des Themas füllen Sie den Antrag aus und lassen das Formular von der Prüferin oder dem Prüfer unterschreiben.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier unter Dokumente & Formulare.
Den vollständig ausgefüllte Antrag müssen Sie innerhalb von höchstens drei Werktagen beim Zentralen Prüfungsamt abgeben.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Zulassung mit der Nennung Ihres Themas und des Abgabedatums per Post.
Wer Betreuerin oder Betreuer einer Abschlussarbeit sein darf, können Sie für den Bachelorstudiengang aus § 8 Abs. 2 der jeweiligen Prüfungsordnung ersehen. I. d. R sind das alle Professorinnen und Professoren, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Im Zweifel fragen Sie bitte beim zentralen Prüfungsamt nach.
Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter soll Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Fachbereichs 07 oder habilitiert sein. Folglich kann eine Arbeit z.B. von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter als Erstgutachterin bzw. Erstgutachter betreut werden, während die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer ist.
Ich möchte meine Bachelorarbeit abgeben. Was muss ich tun?
Die Bachelorarbeit kann zu den jeweiligen Sprechstunden bei den Mitarbeiter*innen des Zentralen Prüfungsamtes eingereicht werden. Bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten und Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Ihre Arbeit in die Paketbox im Flur neben dem Dekanat FB 07 einwerfen. Eine postalische Zusendung ist ebenfalls möglich. Achten Sie bitte auf einen gut lesbaren Poststempel, da dieser als Abgabedatum zählt.
Wie erfahre ich, ob ich meine Bachelorarbeit bestanden habe?
Sobald die beiden Gutachten vorliegen, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie darüber informieren, ob Sie die Arbeit bestanden haben. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit Ihren Prüfer*innen für die mündliche Abschlussprüfung und teilen uns diesen mithilfe des Anmeldeformulars mindesten zwei Wochen vorher mit.
Die mündliche Abschlussprüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens stattfinden.
Gemeinsam mit der Einladung zur mündlichen Prüfungen bekommen Sie Kopien der Gutachten zugeschickt.
Wie komme ich schnellstmöglich an mein Abschlusszeugnis?
Ihr Abschlusszeugnis bekommen Sie im Zentralen Prüfungsamt. Nach der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul erstellt das Prüfungsamt für Sie die Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement auf Deutsch und ggf. eine vorläufige Bescheinigung.
Ihre Unterlagen können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt alle Module abgeschlossen und von den Mitarbeiter*Innen des entsprechenden Studienbüros eingetragen wurden. Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass dies der Fall ist, bevor Sie im Zentralen Prüfungsamt nachfragen.
Sollte Ihre mündliche Abschlussprüfung nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein, informieren Sie uns bitte per E-Mail, sobald alle Ihre Module abgeschlossen sind, damit wir Ihre Dokumente erstellen können. Bitte bedenken Sie, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, Ihre Unterlagen zu erstellen und dass wir laut Prüfungsordnung sechs Wochen Zeit haben, Ihre Unterlagen fertigzustellen.
Bekomme ich von meinem Zeugnis beglaubigte Kopien?
Gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bekommen Sie auch zwei beglaubigte Kopien. Sollten Sie mehr Kopien benötigen/wünschen, wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Gemeindeverwaltung, die gegen Gebühr Ihre Zeugnisse beglaubigt. In Mainz übernimmt diese Aufgabe das Bürgeramt (hier sind die ersten drei Kopien gebührenfrei).
Das Zentrale Prüfungsamt kann Ihnen nur dann weitere beglaubigte Kopien ausstellen, wenn Sie vorab die Gebühr von € 5,00 pro Beglaubigung an folgendes Konto überwiesen haben (Überweisungsbeleg mitbringen):
BBK
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6101, Objektkonto: 8793100, Kostenstelle 7931, Ihr Name
Eine amtliche Beglaubigung einer Kopie kann durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Kann ich die elektronische Version meiner Arbeit auch auf einem USB-Stick einreichen?
Nein. Die elektronische Version der Abschlussarbeit kann nur als E-Mailanhang im PDF-Format eingereicht werden.
Meine Bachelorarbeit besteht aus mehreren Bänden. Was muss ich beachten?
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Bände abzugeben – etwa Anhänge zu Kunstwerken, Grabungszeichnungen, Noteneditionen etc. Kennzeichnen Sie bitte den Textteil und den Anhang bzw. die Anhänge deutlich. Die eidesstattliche Versicherung ist Ende des Bandes mit dem Textteil einzufügen.
Kann ich mir das Abschlusszeugnis zuschicken lassen?
Zeugnisse, Urkunden etc. können wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns vorab einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Einschreiben mit Rückschein) zukommen lassen. Achten Sie bitte bei Versendung wichtiger Dokumente auf ein entsprechend schützendes Kouvert. Sollte die Anschrift auf dem Umschlag von der in Jogustine hinterlegten Adresse abweichen, legen Sie diesbezüglich bitte eine originalunterschriebene Erklärung bei.
Was muss ich tun wenn ich aufgrund von Krankheit Prüfungsunfähig bin?
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken müssen Sie folgendes Attest/Formular dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!
Bei Schicksalsschlägen wie z.B. dem Tod eines nahen Angehörigen oder anderen nicht vorhersehbaren Belastungen im privaten Umfeld wie Erkrankung der Kinder kann unter Umständen eine Fristverlängerung bewilligt, bzw. von einer Prüfung zurückgetreten werden.
Ihren schriftlichen Antrag und den Nachweis reichen Sie unverzüglich beim Zentralen Prüfungsamt ein. Dort wird der Grund geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht und wann die Bearbeitungszeit endet.
Die Studienbüros sind Ansprechpartner für alle Prüfungen, die sich nicht auf das Abschlussmodul beziehen. Für das Abschlussmodul (B.A./M.A.-Arbeit etc.) ist das Zentrale Prüfungsamt zuständig.
Während des Master-Studiums wurden Sie vom Studienbüro Ihres jeweiligen Institutes bzw. Seminars betreut. Die dortigen Prüfungsamts-Mitarbeiter*innen haben Ihre Studien- und Prüfungsleistungen verwaltet und haben Sie bei Fragen rund um Noteintragungen, Anmeldungen, Termine usw. beraten. Die Anmeldung des Master-Abschlussmoduls erfolgt im Fachbereich 07 nicht mehr über die dezentralen Studienbüros, sondern über das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 07. Dies gilt für alle Studierende in einem M.A.-Studiengang. Alle M.Ed.-Studierende melden Ihr Abschlussmodul beim Hochschulprüfungsamt für das Lehramt an.
Ihre M.A.-Arbeit melden Sie im Zentralen Prüfungsamt an. Bitte verwenden Sie dazu den passenden Vordruck. Bitte verwenden Sie – sofern möglich – die Autoformularfelder. Andernfalls füllen Sie das Formular leserlich und den Titel der Arbeit in Druckbuchstaben aus und schicken den Titel zusätzlich per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter*innen (s.o.).
Wenn Sie sich eine M.Ed.-Arbeit oder eine Arbeit aus einem anderen Fach als M.A.-Arbeit anerkennen lassen wollen, lesen bitte im Bereich FAQ die Anmerkungen zum Anerkennungsverfahren.Masterarbeit abgegeben! – was nun?
Das zentrale Prüfungsamt leitet die Arbeiten an die beiden Gutachter*innen weiter. Nach Beendigung der Korrektur werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert. In dieser Mail wird Ihnen außerdem das Ende Ihrer Vierwochenfrist mitgeteilt, innerhalb der Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung ablegen müssen.
Den Prüfungstermin sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihren Prüfer*innen ab.Anmeldung der mündlichen Bachelorprüfung
Bitte melden Sie die mündliche Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular spätestens 2 Wochen vor Termin offiziell an. Achten Sie darauf, dass auch das Gebäude und die Raumnummer auf dem Formular eingetragen sind. Sie können das ausgefüllte Formular entweder per Mail an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt schicken, während der Sprechzeiten persönlich abgeben oder in den Briefkasten im Flur neben dem Dekanat FB 07 einwerfen.
Die Kopien der Gutachten schicken wir Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung spätestens eine Woche vor Termin zu.Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Masterarbeit
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken, kann die Bearbeitungszeit der Masterarbeit verlängert werden. Dazu müssen Sie folgendes Attest/Formular dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen (siehe Dokumente & Formulare). Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus! Sie erhalten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird und wie lange sich Ihr Bearbeitungszeitraum verlängert bzw. wann Sie Ihre Masterarbeit abgeben müssen.
Antrag auf Anerkennung
Anmeldung der Masterarbeit
- Anmeldung zur Masterarbeit
- Anmeldung Masterarbeit im Studiengang Mittelalter- und Frühneuzeitstudien
- Anmeldung Masterarbeit im Studiengang ALPHA (Archäologien und Philologien des Altertums)
Im Fall von handschriftlich ausgefüllten Formularen, denken Sie bitte daran, den Titel Ihrer Abschlussarbeit zusätzlich als e-mail an die/den zuständige*n Mitarbeiter*in zu senden, um Übertragungsfehler aufgrund von Unleserlichkeit zu vermeiden! Hinweise und Formblätter zur Masterarbeit:
- Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit (in Zweifelsfällen bitte mit der Betreuerin/dem Betreuer abstimmen)
- Muster Titelblatt Masterarbeit
- Erklärung zur eigenständigen Anfertigung der Masterarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit
- Formular_Attest (WICHTIG: einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!)
Meldung zur mündlichen Masterprüfung
Falls die mündliche Abschlussprüfung als Videoprüfung durchgeführt werden soll:
- Formular: Einwilligung zur Videoprüfung (elektronische Fernprüfung)
- Hinweise zur Videoprüfung (elektronische Fernprüfung)
Die Prüfungsordnungsordnungen sind beim Dezernat Hochschulentwicklung abrufbar:
Voraussetzungen für die Meldung zur Masterarbeit
Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel zwischen der Mitte und dem Ende des 3. Fachsemesters. Eine Mindestleistungspunkteregelung gibt es nicht. Die erste Meldung zur Masterarbeit muss bis zum Abschluss des vierten Studienjahres (Ende des 8. Fachsemesters) erfolgen, ansonsten gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden und Sie werden zu einer Studienfachberatung aufgefordert. Die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit finden Sie hier.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Sie überlegen sich ein Thema für Ihre Arbeit und kontaktieren potenzielle Betreuer*innen. Nach Absprache des Themas füllen Sie den Antrag aus und lassen das Formular von der Prüferin oder dem Prüfer unterschreiben.
Den vollständig ausgefüllte Antrag müssen Sie innerhalb von höchstens drei Werktagen beim Zentralen Prüfungsamt abgeben. Nach Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Zulassung mit der Nennung Ihres Themas und des Abgabedatums per Post.
Wer Betreuerin oder Betreuer einer Abschlussarbeit sein darf, können Sie für den Masterstudiengang aus § 8 Abs. 2 der jeweiligen Prüfungsordnung ersehen. I. d. R sind das alle Professorinnen und Professoren, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Im Zweifel fragen Sie bitte beim zentralen Prüfungsamt nach.
Mindestens eine Gutachterin bzw. ein Gutachter soll Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Fachbereichs 07 oder habilitiert sein. Folglich kann eine Arbeit z.B. von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter als Erstgutachterin bzw. Erstgutachter betreut werden, während die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer ist.
Wie komme ich schnellstmöglich an mein Abschlusszeugnis?
Ihr Abschlusszeugnis bekommen Sie im Zentralen Prüfungsamt. Nach der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul erstellt das Prüfungsamt für Sie die Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement auf Deutsch und ggf. eine vorläufige Bescheinigung. Ihre Unterlagen können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt alle Module abgeschlossen und von den Mitarbeiter*innen des entsprechenden Studienbüros eingetragen wurden. Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass dies der Fall ist, bevor Sie im Zentralen Prüfungsamt nachfragen. Sollte Ihre mündliche Abschlussprüfung nicht Ihre letzte Prüfungsleistung sein, informieren Sie uns bitte per E-Mail, sobald alle Ihre Module abgeschlossen sind, damit wir Ihre Dokumente erstellen können. Bitte bedenken Sie, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, Ihre Unterlagen zu erstellen und dass wir laut Prüfungsordnung sechs Wochen Zeit haben, Ihre Unterlagen fertigzustellen.
Kann ich mir das Abschlusszeugnis zuschicken lassen?
Zeugnisse, Urkunden etc. können wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns vorab einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Einschreiben mit Rückschein) zukommen lassen. Achten Sie bitte bei Versendung wichtiger Dokumente auf ein entsprechend schützendes Kuvert. Sollte die Anschrift auf dem Umschlag von der in Jogustine hinterlegten Adresse abweichen, legen Sie diesbezüglich bitte eine originalunterschriebene Erklärung bei.
Bekomme ich von meinem Zeugnis beglaubigte Kopien?
Gemeinsam mit dem Masterzeugnis bekommen Sie auch zwei beglaubigte Kopien. Sollten Sie mehr Kopien benötigen/wünschen, wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Gemeindeverwaltung, die gegen Gebühr Ihre Zeugnisse beglaubigt. In Mainz übernimmt diese Aufgabe das Bürgeramt (hier sind die ersten drei Kopien gebührenfrei).
Das Zentrale Prüfungsamt kann Ihnen nur dann weitere beglaubigte Kopien ausstellen, wenn Sie vorab die Gebühr von € 5,00 pro Beglaubigung an folgendes Konto überwiesen haben (Überweisungsbeleg mitbringen):
BBK
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: 6101, Objektkonto: 8793100, Kostenstelle 7931, Ihr Name
Eine amtliche Beglaubigung einer Kopie kann durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
Ich möchte meine Masterarbeit abgeben, aber das Abschlussbüro hat geschlossen. Was muss ich tun?
Die Masterarbeit kann zu den jeweiligen Sprechstunden bei den Mitarbeiter*innen des Zentralen Prüfungsamtes eingereicht werden. Bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten und Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Ihre Arbeit in die Paketbox im Flur neben dem Dekanat FB 07 einwerfen. Eine postalische Zusendung ist ebenfalls möglich. Achten Sie bitte auf einen gut lesbaren Poststempel, da dieser als Abgabedatum zählt.
Kann ich die elektronische Version meiner Arbeit auch auf einer CD oder einem USB-Stick einreichen?
Nein. Die elektronische Version der Abschlussarbeit kann nur als E-Mailanhang im PDF-Format eingereicht werden.
Meine Masterarbeit besteht aus mehreren Bänden. Was muss ich beachten?
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Bände abzugeben – etwa Anhänge zu Kunstwerken, Grabungszeichnungen, Noteneditionen etc. Kennzeichnen Sie bitte den Textteil und den Anhang bzw. die Anhänge deutlich. Die eidesstattliche Versicherung ist Ende des Bandes mit dem Textteil einzufügen.
Wie erfahre ich, ob ich meine Masterarbeit bestanden habe?
Sobald die beiden Gutachten vorliegen, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie darüber informieren, ob Sie die Arbeit bestanden haben. Die Note können Sie in Jogustine einsehen. Gemeinsam mit der Einladung zur mündlichen Prüfungen bekommen Sie Kopien der Gutachten zugeschickt. Den mündlichen Prüfungstermin vereinbaren Sie mit Ihren beiden Prüfer/Innen und teilen uns diesen mithilfe des Anmeldeformulars mindesten zwei Wochen vorher mit.
Was muss ich tun wenn ich aufgrund von Krankheit Prüfungsunfähig bin?
Sollten Sie während des Prüfungszeitraums erkranken müssen Sie folgendes Attest/Formular dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!
Bei Schicksalsschlägen wie z.B. dem Tod eines nahen Angehörigen oder anderen nicht vorhersehbaren Belastungen im privaten Umfeld wie Erkrankung der Kinder kann unter Umständen eine Fristverlängerung bewilligt, bzw. von einer Prüfung zurückgetreten werden.
Ihren schriftlichen Antrag und den Nachweis reichen Sie unverzüglich beim Zentralen Prüfungsamt ein. Dort wird der Grund geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht und wann die Bearbeitungszeit endet.
Die Studienbüros sind Ansprechpartner für alle Prüfungen, die sich nicht auf das Abschlussmodul beziehen. Für das Abschlussmodul (B.A./M.A.-Arbeit etc.) ist das Zentrale Prüfungsamt zuständig.
Die Promotion ist ein Prüfungsverfahren, das die wissenschaftliche Qualifikation in einem Fach feststellen soll. Eine Liste der Fächer, in denen Sie am Fachbereich 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften promovieren können, finden Sie im Anhang der Promotionsordnung sowie als Übersicht hier. Die wichtigsten allgemeinen Informationen zur Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie auf den allgemeinen Webseiten zum Thema Studium: Promotion – Studium (uni-mainz.de). Hilfreiche Karriereinformationen sowie Angebote zur überfachlichen Qualifizierung für Promovierende finden Sie auf den Seiten der Gutenberg Academy.
Registrierung als Promovendin/Promovend
Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht – unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht. Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in. Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegen.
Promovierende mit im Ausland erworbenen (Hochschul-)Zeugnissen müssen diese Zeugnisse zuvor durch die Stabsstelle Zulassung International anerkennen lassen. Informationen für Promovendinnen und Promovenden mit ausländischen Zeugnissen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung ausländischer Zeugnisse gebührenpflichtig ist und einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt online über das Jogustine-Portal. Ausführliche Informationen und Anleitungen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
Vor der Annahme als Promovendin/Promovend
Den ausgedruckten Antrag auf Annahme als Doktorand/in lassen Sie von ihrer Betreuerin/ihrem Betreuer unterschreiben und reichen diesen zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachnachweise), im Dekanat des Fachbereichs 07 (Frau Bergner) ein. Die Zulassungsvoraussetzungen werden dann nach Maßgabe der Promotionsordnung überprüft.
Eine Übersicht der fachspezifischen Anforderungen finden Sie im Anhang der Promotionsordnung.
Unter besonderen Voraussetzungen ist auch eine Promotion im Nebenfach, in einem benachbarten Fach, mit einem Bachelor- oder Fachhochschulabschluss möglich. Nähere Informationen finden Sie im § 3 der Promotionsordnung. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall rechtzeitig an das Dekanat.
Annahme als Promovendin/Promovend
Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.
Sie können zusätzlich auf freiwilliger Basis eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer abschließen. Den Entwurf einer solchen Vereinbarung finden Sie hier.
Immatrikulation als Promotionsstudierende/r (freiwillig)
Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung als Promotionsstudierende/r einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand/in vom Dekanat – ggf. zusammen mit weiteren für die Beantragung der Immatrikulation erforderlichen Unterlagen – an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags). Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Antragstellung ebenfalls möglich.5. Abgabe der Dissertation (Eröffnung des Prüfungsverfahrens)
Das Prüfungsverfahren wird mit der Einreichung der schriftlichen Prüfungsleistungen (Dissertation) eröffnet. Für das entsprechende Formular sowie weitergehende Informationen unter Zulassung zur Promotion überprüfen Sie bitte, nach welcher Promotionsordnung Sie Ihr Verfahren eröffnen möchten.
Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Dissertation einen Termin im Dekanat mit Frau Bergner.
Betreuungsvereinbarung
Eine Betreuungsvereinbarung ist eine verpflichtende Verabredung zwischen der Promovendin bzw. dem Promovenden und der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation. Sie trägt dazu bei, das wechselseitige Verhältnis möglichst klar und transparent zu umreißen und die Inhalte und Ziele der Dissertation festzulegen. Der Inhalt ist frei auszugestalten. Der FB 07 empfiehlt diese Vorlage. Weiterführende Informationen bietet die Gutenberg School of the Humanities and Social Sciences (GSHS).
Zulassung zur Promotion
Die aktuelle Promotionsordnung ist seit dem 28.08.2023 in Kraft. Sie unterscheidet sich von der Ordnung 2021 nur durch das neu aufgenommene Fach „Islamische Geschichte“. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt (promotionfb07@uni-mainz.de), falls Ihnen unklar ist, welche Promotionsordnung für Sie Gültigkeit hat. Im fachspezifischen Anhang finden Sie Ausführungen dazu, wie viele Gutachter zu bestellen sind. Bitte sprechen Sie die Zusammenstellung des Gutachterausschusses im Vorfeld der Zulassung mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab.
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion nach der aktuellen Ordnung verwenden sie bitte das folgende Formular:
Optionale frühere Fassungen (je nach Beginn des Promotionsstudiums):
Die Promotionsordnungen sind beim Dezernat Hochschulentwicklung abrufbar: Fächerübergreifende Ordnungen.
Prüfungskolloquium
Für die Anmeldung zum Prüfungskolloquium (Disputation) nutzen Sie bitte das Formularblatt aus der Zulassung zur Promotion (siehe oben). Sie finden es alternativ einzeln auch hier.
Welche formalen Vorgaben gibt es für die Dissertationsschrift?
Die Prüfungsordnung macht keine Vorgaben hinsichtliche des Aussehens der Dissertation. Sie sind in der Wahl der Form völlig frei. Es empfiehlt sich jedoch, Schriftgröße, Zeilenabstand, Rand und ähnliches mit der Betreuerin/dem Betreuer abzusprechen. Bitte keine Ringbindung!
Muss ich zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung immatrukuliert sein?
Nein, Sie müssen zu keinem Zeitpunkt des Promotionsverfahrens immatrikuliert sein. Die Registrierung ist jedoch verpflichtend.
Wer bestimmt die Zweitgutachterin/den Zweitgutachter und die Mitglieder des Gutachterausschusses? (alte PO)
Laut Prüfungsordnung übernimmt dies der Dekan. Es empfiehlt sich jedoch, in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer dem Dekan entsprechende Vorschläge zu machen.
Darf ich nach der mündlichen Prüfung den Titel „Dr. des.“ führen?
Die Prüfungsordnung kennt den Titel „Dr.des.“ nicht, weshalb Sie ihn nicht führen dürfen. Sie dürfen den Titel „Dr. phil.“ nach erfolgter Veröffentlichung führen. Vergleichen Sie bitte dazu § 22 der Promotionsordnung (2000) bzw. § 24 der Promotionsordnung (2016).
Ich möchte promovieren, habe aber einen Master-/Magisterabschluss in einem anderen Fach. Ist das möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Promotion in einem Nebenfach oder einem benachbarten Fach möglich. Vergleichen Sie bitte die Regelungen in § 3 der Promotionsordnung und lassen sich im Prüfungsamt beraten.
Zuständig für Habilitationen ist das Dekanat des FB 07. Bitten wenden Sie sich für Fragen an Fr. Ines Bergner.
Die aktuelle Habilitations-Ordnung finden Sie hier.
Prüfungsanmeldungen können gerne digital übermittelt werden. Abgaben von Unterlagen und Abschlussarbeiten bitte über den Briefkasten bzw. über die Paketbox im Philosophicum II (1. OG, von der Treppe aus rechts, vor der Glastür) bzw. persönlich, zu den jeweiligen Sprechzeiten der einzelnen Mitarbeiter*innen oder postalisch.
Die 2020 bis 2022 geltenden Corona-bedingten Änderungen sind außer Kraft getreten.
Wichtig: Atteste für Modulprüfungen/ Hausarbeiten geben Sie bitte direkt beim Studienbüro des jeweiligen Instituts / Seminars ab.
In Zweifelsfragen beraten und entscheiden die Prüfungsausschüsse der Fächer des Fachbereichs.
Viel Erfolg, das Prüfungsamt steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.